Hygiene-Regeln unserer Schule

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird ab 2. Dezember 2021 wieder eingeführt.

 

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Quarantäneregelungen

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

 

Eltern im Schulgebäude

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

 

 

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).


  •  Alle Kinder tragen einen Mund-Nase-Schutz ab dem Schultor. Sie tragen den Mund-Nase-Schutz den ganzen Tag in den Schulgebäuden. Ausnahmen und Maskenpausen sind nach Absprache möglich, insbesondere, wenn genug Abstand zu anderen möglich ist.
  • Sie als Eltern sorgen bitte dafür, dass Ihr Kind mehrere Mund-Nase-Schutzmasken bei sich trägt, um diese während des Tages auch mal austauschen zu können.
  • Die Räume unserer Schule werden regelmäßig gelüftet.
  • Wir halten die Kinder dazu an, sich ihre Hände zu waschen bzw. ihre Hände zu desinfizieren, insb. nach den Pausen und wenn sie Gegenstände, z.B. unsere Ipads, angefasst haben.
  • Wir vermeiden jahrgangsübergreifende Gruppenbildungen.
  • Wir dokumentieren den genauen Sitzplatz der Kinder in der Klasse und sowie die Gruppenzusammensetzung beim Essen und speichern diese Daten zwei Wochen lang.
  • Jeden Tag werden die Kontaktflächen (Tische, Klinken, etc.) gereinigt.
  • Bei Krankheitssymptomen wie trockenem Husten, Fieber, Schnupfen, etc. bitten wir Sie intensiver als gewöhnlich zu prüfen, ob Ihr Kind zu Hause bleiben kann, um gesund zu werden. Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch bis 7:45 Uhr unter der Telefonnummer der Schule 7 12 16 13 krank.
  • Alle Erwachsenen, die sich auf dem Schulgelände und den Schulgebäuden aufhalten, tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Es gilt die 3-G-Regel, die auf Verlagen nachzuweisen ist.
  • Bei Versammlungen (Elternabende, Pflegschaft, etc.) gilt ebenfalls die 3-G-Regel.
  • Der Austausch und Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften findet bevorzugt telefonisch, per Email oder Videokonferenz statt.

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Broschuere_Coronaknigge_final_16_12_2020
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Maskenschema Schule-KiTa Stand 03.11.202
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